OPS Code9-984 Pflegebedürftigkeit
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise, Definitionen und Kodierhinweise zum OPS-Code — strukturiert für schnelle Orientierung.
Hinweise
Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes der Pflegegrad, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegendem Pflegegrad beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.6 bis 9-984.9 der Kode 9-984.b gesondert anzugeben
Subcodes dieser OPS-Ziffer
Subcodes — keine eigene Seite, Suffixlisten und kompakte Infos.
9-984.6
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 1
9-984.7
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 2
9-984.8
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3
9-984.9
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4
9-984.a
Pflegebedürftig nach Pflegegrad 5
9-984.b
Erfolgter Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad