OPS Code
9-984 Pflegebedürftigkeit

Zusätzliche Informationen

Wichtige Hinweise, Definitionen und Kodierhinweise zum OPS-Code — strukturiert für schnelle Orientierung.

Hinweise

Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes der Pflegegrad, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegendem Pflegegrad beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.6 bis 9-984.9 der Kode 9-984.b gesondert anzugeben

Subcodes dieser OPS-Ziffer

Subcodes — keine eigene Seite, Suffixlisten und kompakte Infos.

9-984.6

Pflegebedürftig nach Pflegegrad 1

9-984.7

Pflegebedürftig nach Pflegegrad 2

9-984.8

Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3

9-984.9

Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4

9-984.a

Pflegebedürftig nach Pflegegrad 5

9-984.b

Erfolgter Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad