8-553
8-55 - Frührehabilitative Komplexbehandlung: Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren
CodeOPS-Code Details
8-553
8-55 - Frührehabilitative Komplexbehandlung: Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Wiederholte Erhebung einzelner Assessmentbestandteile je nach Zustand des Patienten
Ausgeschlossen
Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550 ff.8-550
Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation 8-552 ff.8-552
Fachübergreifende und andere Frührehabilitation 8-559 ff.8-559
Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung 8-563 ff.8-563
Alleinige Durchführung eines Frührehabilitationsassessments von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren 1-775 ff.1-775
Hinweise
Die Durchführung eines Frührehabilitationsassessments im Rahmen der frührehabilitativen Komplexbehandlung ist nicht gesondert zu kodieren
Strukturmerkmale: Multiprofessionelles, auf die Rehabilitation von Patienten mit Sprech-, Stimm-, Kau- und Schluckstörungen bei Kopf-Hals-Tumoren (z.B. bei Tumoren der Mundhöhle, des Epipharynx, des Oropharynx, des Hypopharynx, des Larynx und bei zervikalem CUP-Syndrom) spezialisiertes Frührehabilitationsteam mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie/Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie muss über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in der Frührehabilitation von Kopf-Hals-Tumor-Patienten verfügen. Zum Frührehabilitationsteam gehören mindestens ein Facharzt der Fachrichtungen, die die betreffenden Patienten onkologisch betreuen können, sowie mindestens ein Logopäde oder Sprachtherapeut oder Klinischer Linguist
Mindestmerkmale: Durchführung eines standardisierten Frührehabilitationsassessments entsprechend den Mindestmerkmalen des Kodes 1-775 zu Beginn der Behandlung
Mindestmerkmale: Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele (z.B. im Rahmen einer Tumorkonferenz)
Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens einem der folgenden 3 Therapiebereiche: Logopädie/Sprachtherapie/Klinische Linguistik, Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ernährungstherapie
Mindestmerkmale: Eine Therapieeinheit entspricht 30 Minuten. Die standardisierten Assessments werden als Therapieeinheiten gezählt, wenn sie mindestens 30 Minuten betragen
Unterkategorien
8-553.0
5 Therapieeinheiten
Code
8-553.1
Mehr als 5 bis höchstens 10 Therapieeinheiten
Code
8-553.2
Mehr als 10 bis höchstens 20 Therapieeinheiten
Code
8-553.3
Mehr als 20 bis höchstens 30 Therapieeinheiten
Code
8-553.4
Mehr als 30 bis höchstens 40 Therapieeinheiten
Code
8-553.5
Mehr als 40 bis höchstens 50 Therapieeinheiten
Code
8-553.6
Mehr als 50 Therapieeinheiten
Code