ICD-Code Details
O00-O08
Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
Zusätzliche Informationen
Ausgeschlossen
Fortbestehen der Schwangerschaft bei Mehrlingsschwangerschaft nach Fehlgeburt eines oder mehrerer Feten O31.1
Hinweise
Soll das Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung angegeben werden, ist bei Zuständen, die mit O00-O07 und O08.1 verschlüsselt werden, eine zusätzliche Schlüsselnummer D65-D69 zu benutzen.
Kategorien(Alle Details der Subkategorien sind hier zusammengefasst)
O00
CodeExtrauteringravidität
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Rupturierte Extrauteringravidität
Kodierhinweise
Soll eine begleitende Komplikation angegeben werden, ist zusätzlich eine Schlüsselnummer aus O08.- zu benutzen.
O01
CodeBlasenmole
Zusätzliche Informationen
Ausgeschlossen
Maligne Blasenmole D39.2
Kodierhinweise
Soll eine begleitende Komplikation angegeben werden, ist zusätzlich eine Schlüsselnummer aus O08.- zu benutzen.
O02
CodeSonstige abnorme Konzeptionsprodukte
Zusätzliche Informationen
Ausgeschlossen
Fetus papyraceus O31.0
Kodierhinweise
Soll eine begleitende Komplikation angegeben werden, ist zusätzlich eine Schlüsselnummer aus O08.- zu benutzen.
O03
Code[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Fehlgeburt
O04
Code[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Schwangerschaftsabbruch: legal
Schwangerschaftsabbruch: therapeutisch
Therapeutischer Abort
O05
Code[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]
Zusätzliche Informationen
O06
Code[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Eingeleiteter Abort o.n.A.
O07
CodeMisslungene Aborteinleitung
Zusätzliche Informationen
Eingeschlossen
Misslungene Abortinduktion
Ausgeschlossen
Inkompletter Abort O03-O06
O08
CodeKomplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
Zusätzliche Informationen
Hinweise
Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.